ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fewo Gräselberg, Wörther-See-Str.7, 65187 Wiesbaden, Tel.: 0176 31354211, info@fewo- graeselberg.de
1. Geltungsbereicht der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung/das Ferienhaus Gräselberg, Wörther-See-Straße 7 in Wiesbaden zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Buchungsbestimmungen
Die Buchung durch den Gast erfolgt per Mail über den Belegungskalender auf unserer Homepage oder telefonisch über den Vermieter. Nach Versand der Buchungsbestätigung (per Mail) an den Gast ist die Buchung verbindlich. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Mit einer rechtskräftigen Buchung akzeptiert der Gast die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
3. An-/ und Abreise
Die Wohnung/das Haus steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Spätester Anreisezeitpunkt ist 21:00 Uhr. Abweichende An-/Abreisezeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter (telefonisch oder per Mail) möglich. Der Gast teilt dem Vermieter telefonisch oder per Mail seinen Anreisezeitpunkt mit. Bei Abreise erfolgt die Schlüsselübergabe an den Vermieter oder wie mit ihm vereinbart.
Dem Gast werden am Anreisetag, nach Vorlage der Buchungsbestätigung, die Schlüssel für die Unterkunft ausgehändigt. Bei Verlust eines Schlüssels, ist dies dem Gastgeber umgehend mitzuteilen. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind in diesem Fall vom Gast zu übernehmen.
Kurbeitragspflichtigen Gästen wird die Kurkarte der Stadt Wiesbaden ausgehändigt. Hierzu erfolgt die Weitergabe der persönlichen Anmeldedaten des Gastes an die Stadt Wiesbaden über das AVS-Meldesystem der Stadt Wiesbaden. Der Gast stellt dem Vermieter bei Anreise seinen Personalausweis/Reisepass zur Verfügung und unterschreibt den Meldeschein.
4. Belegung/Kosten
Als Mietobjekt steht die Doppelhaushälfte, Wörther-See-Staße 7, 65187 Wiesbaden zur Verfügung. Maximale Belegung mit 6 Personen. Die Unterkunft wird für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen auch bzgl. der Anzahl der Personen müssen rechtzeitig, spätestens 3 Tage vor der geplanten Anreise, angemeldet werden. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, den nicht in der Buchung aufgeführten Personen den Zugang zur Ferienwohnung zu verweigern, bzw. diese aus der Ferienwohnung zu verweisen. Ferner ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Es bestehen folgende Belegoptionen:
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Für 1-2 Personen steht das Appartement im EG mit Terrasse und Garten zur Verfügung.
Übernachtungskosten:
Belegung durch 1 Person: 90,00 € / Nacht zzgl. Endreinigung von 50,00 €;
Belegung durch 2 Personen: 110,00 € / Nacht zzgl. Endreinigung von 50,00 €.
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Für 3-6 Personen stehen auch die weiteren Räume (2 Schlafräume, Bad, etc,) im OG zur Verfügung.
Übernachtungskosten im DZ:
Belegung durch 3 Personen: ab 140,00 € / Nacht zzgl. Endreinigung von 70,00 €;
Belegung durch 4 Personen: ab 160,00 € / Nacht zzgl. Endreinigung von 70,00 €;
Belegung durch 5 Personen: ab 180,00 € / Nacht zzgl. Endreinigung von 70,00 €;
Belegung durch 6 Personen: ab 200,00 € / Nacht zzgl. Endreinigung von 70,00 €;
Bei der Unterbringung eines Hundes wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € / Nacht fällig.
Alle Preise verstehen sich inkl. Handtüchern, Bettwäsche, WLAN Nutzung. Ein wöchentlicher Handtuchwechsel ist inklusive. Für einen zusätzlichen Wäschewechsel werden pro Person 3,50 € für Handtücher und 5,00 € für Bettwäsche berechnet.
Für volljährige, ortsfremde Personen erhebt die Stadt Wiesbaden einen Kurbeitrag in Höhe von 5,00 € pro Aufenthaltstag und pro Person.
Der Kurbeitrag wird für die Dauer jedes ununterbrochenen Aufenthalts in einem Kalenderjahr mit dem vorstehend genannten Satz, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 30 Tagen im Kalenderjahr erhoben. An- und Abreisetag gelten hierbei als ein Tag.
Für Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis ab 50 GdB ermäßigt sich der Kurbeitrag um 50%.
Von der Pflicht zur Entrichtung des Kurbeitrages sind befreit:
1. Personen, die als Hausbesuch bei einer im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnung wohnenden Person unentgeltlich Aufnahme finden,
2. Personen, die sich als Patienten ni Krankenhäusern mi Sinne des § 107 Abs. 1 SGB aufhalten,
3. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende im Rahmen von Klassen- oder
Studienfahrten,
.4 Begleitpersonen von Schwerbeschädigten, Körperbehinderten, Blinden und Kranken, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung durch eine ärztliche Bescheinigung
nachgewiesen wird.
Alle kurbeitragspflichtigen Gäste erhalten für die Zeit Ihres Aufenthalts nach Zahlung des Kurbeitrages eine Kurkarte, durch die Sie verschiedene Ermäßigungen erhalten können.
Der Kurbeitrag wird mit der Rechnung beglichen und seitens des Vermieters an die Stadt Wiesbaden abgeführt.
5. WLAN-Nutzung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Dem Mieter ist für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet gestattet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten und die Zugangsdaten hierfür Dritten zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Er ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde sowie wenn der Vermieter eine Inanspruchnahme seiner Person befürchten muss. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.
Die Nutzung erfolgt mittels einer üblichen Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu ändern.
Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Der Vermieter weist daraufhin, dass die Daten daher möglicherweise durch Dritte eingesehen werden können. Der Vermieter weist ferner darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten sowie etwaiger hierüber geschlossener Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Untersagt ist insbesondere folgende Nutzung:
Das WLAN darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden; es dürfen keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften müssen beachtet werden; das WLAN darf nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden und Ansprüche Dritter, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die AGB beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
6. Zahlungsbedingungen
Die Entrichtung des Rechnungsbetrages, einschl. Endreinigung und Kurbeitrag erfolgt am Anreisetag in bar. EC- und Kreditkarten können nicht akzeptiert werden.
7. Rücktrittsrechte
Die Buchung kann kostenfrei storniert werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die beabsichtigte Stornierung zu informieren. Der Vermieter ist seinerseits berechtigt, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich in diesem Fall auf die Rückerstattung der Kosten. Es entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Der Vermieter ist nach Mietbeginn berechtigt, die fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu erklären, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
8. Regelungen zum Aufenthalt
Der Gast ist für das Ferienobjekt und den pfleglichen Umgang mit der Einrichtung verantwortlich. Bei Bezug der Räumlichkeiten sind Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Alle durch den Gast verursachten Schäden an Haus und Inventar sind dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Die Hausordnung ist einzuhalten.
Das Rauchen in den Innenräumen ist nicht gestattet, jedoch auf der Terrasse oder im Garten möglich.
Die vorhandenen Kerzen dienen als Dekorationsgegenstände und dürfen nicht benutzt werden. Eine Benutzung von offenen Kerzen ist aus Brandschutzaspekten untersagt.
Beim Verlassen des Hauses sind Fenster und Türen zu schließen, die Haustüre ist abzuschließen sowie Licht und technische Geräte sind auszuschalten.
Die Mitnahme von Haustieren erfolgt auf Anfrage und ausschließlich nach Genehmigung des Vermieters. Die Mitnahme der Tiere auf das Sofa oder ins Bett ist nicht gestattet. Hinterlassenschaften im Garten sind nicht zulässig.
Das Haus befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr ist einzuhalten.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt nach vorheriger Ankündigung zu betreten, insbesondere wenn Gefahr in Verzug besteht. Der Vermieter wird von dem Zutrittsrecht in Abstimmung mit dem Gast Gebrauch gemacht, es sei denn eine vorherige Abstimmung ist in begründeten Einzelfällen nicht möglich.
Zur Nutzung durch den Gast stehen ausschließlich die angemieteten Räumlichkeiten, die Terrasse sowie der abgezäunte Teil des Gartens zur Verfügung. Die Kellerräume sind PRIVAT. Das Nebengrundstück ist PRIVAT. Die Kellerräume und das Nebengrundstück dürfen durch den Mieter und seine Begleitungen nicht betreten werden.
Bei Anreise mit Kindern weisen wir darauf hin, dass sich auf dem, durch einen Zaun abgetrennten Nebengrundstück, der private Schwimmteich der Vermieter befindet. Der Gast ist verpflichtet, seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen und auf die Kinder zu achten, um Unfälle zu verhindern. Das Grundstück ist hinreichend durch einen Zaun gesichert. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und keine Aufsichtspflicht.
9. Haftungsausschluss
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen innerhalb der Versorgung mit Strom, Wasser und Gas, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.